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AGB

Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen

A) Zur Verwendung gegenüber Kaufleuten gem. § 24 I und II AGB Gesetz

§ 1 Geltung der Bedingung)
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Käufer erkennt sie ausdrücklich mit seiner Bestellung an; sie gelten jedoch spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. II) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß)
Unsere Verkaufsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung oder der Ausführung des Auftrages. Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden. Pläne, Detailzeichnungen und Collagen, welche für das Angebot bestimmt sind und vom Kunden in Auftrag gegeben oder in Empfang genommen werden, werden in Höhe von 5% unseres Nettoangebotes zuzügl. gesetzl. Mwst. berechnet. Sollte der bestimmte Auftrag an uns vergeben werden, gelten diese Planungskosten als Serviceleistung und entfallen

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen)
Für die Berechnung gelten die bei der Lieferung gültigen Preise ab Werk einschließlich der gesetzl. Mehrwertsteuer zuzüglich eines Verpackungskostenanteils. Der Mehrwertsteuersatz wird gesondert ausgewiesen. II) Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar, spätestens innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zeitraumes nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in bar. Wir sind bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ohne Mahnung berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Bei Barzahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir, falls nichts anderes vereinbart ist 2% Skonto, sofern vorhergehende Rechnungen ausgeglichen sind. Wir sind berechtigt, trotz anderslaufender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen, wobei der Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informiert wird. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Auf Rechnung für unsere Dienstleistungen wie Service, Wartung etc. werden keine Skonten gewährt.III) Die Annahme von Wechsel kann nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen, wobei maximal eine Laufzeit von 120 Tagen nach Rechnungsdatum möglich ist. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer und Einzugskosten gehen zu Kosten des Bestellers. Bei Wechselzahlungen gewähren wir kein Skonto.IV) Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise allgemein erhöhen, so wird der am Tage des Versands gültige mit dem neuen Preis verrechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Besteller berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. V) Nur unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. VI) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele zu wiederrufen.

§4 Liefer- und Leistungszeitig)
Lieferfristen sind verbindlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, Teillieferungen sind zulässig. II) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw, auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzügl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. III) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer keine Schadenersatzansprüche herleiten. IV) Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall, sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis des Schadens 20% des Kaufpreises des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Stornierungen werden nach dem AGB berechnet.

§ 5 Gefahrenübergang)
Der Versand erfolgt ab Werk oder Lager und Gefahr des Bestellers. Bei vom Besteller von Dritten oder von niemanden zu vertretenden Verzögerungen oder Unmöglichkeiten der Absendung, geht die Gefahr bereits bei der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Sofern nicht anders vereinbart, wählen wir Versand und Verpackung nach pflichtgemäßen Ermessen. Eine Versicherungspflicht übernehmen wir nicht. Auf schriftliches Verlangen des Besteller wird die Ware jedoch gegen Transportschäden und andere Schäden auf dessen Kosten versichert.

§ 6 Eigentumsvorbehalt)
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jenem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Verkäufer auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. II) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung in der Zwischenzeit erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung durch uns. Erlischt unser ( Mit)- Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit)-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser(Mit)- Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)- Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. III) Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder bei Verletzung der sich aus den vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenen Käuferpflichten sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Es wird ferner die gesamte Restschuld des Besteller sofort zur Zahlung fällig. Die Pfändung der gelieferten Waren durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, herausgegebene Ware nach Androhung mit angemessener Frist unter Anrechnung auf den Kunden durch freihändigen Verkauf bestmöglichst zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Besteller. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. IV) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten uns zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an und abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. V) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 7 Gewährleistung)
Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Material Mängeln sind. Ausgenommen von jeglicher Gewährleistung sind typische Verschleißteile, wie Glühlampe, Gläser und Quartzstäbe. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung für normale Abnutzung oder für geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für die Wert.- und Gebrauchstauglichkeit unerheblichst, sowie für Schäden, die aus falscher Handhabung oder den Vorschriften des Herstellers widersprechender Behandlung resultieren. II) Die Materialgewährleistung beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Lieferdatum an den Käufer oder an einem von diesem Benannten. III) Der Käufer muss unserer Kundendienstleistung Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit obliegt dem Käufer. Der Gewährleistungsanspruch gegen uns steht nur dem Käufer zu. Er ist weder übertragbar noch abtretbar. Er erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Dritter Seite vorgenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz, der durch den Besteller oder dritter Seite getätigten Aufwendungen. IV) Uns obliegt das Recht, die Mängelrüge zu überprüfen und die Behebung in unserem Hause vorzunehmen. Soweit gelieferte Ware transport- und versandfähig ist, ist der Besteller verpflichtet, diese sachgemäß verpackt und unter Beifügung der vollständig aufgeführten Garantiekarte bzw. des Kaufbelegs( (Rechnung, Lieferschein, etc.) an uns einzusenden., ist dies nicht möglich, steht uns das Recht zur Besichtigung und Überprüfung vor Ort zu. Lehnt der Käufer die Übersendung der gerügten Ware trotz Möglichkeit an uns zur Überprüfung und Mängelbehebung ab oder liegt kein Gewährleistungsfall vor, gleich aus welchem Grund, sind wir berechtigt, Kosten für die Fahrzeit, Fahrkilometer und Arbeitsstunden entsprechend unseren Verrechnungssätzen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung steht uns zu. V) Wird nach Überprüfung ein gerügter Mängel gewährleistungspflichtig anerkannt erfolgt Behebung nach unserer Wahl durch für den Besteller unentgeltliche Instandsetzung des mit dem Mangel behafteten Teils unter Einsetzung einwandfreier neuer Teile. Kann der Mangel nicht behoben werden, erfolgt nach unserer Wahl kostenfreier Ersatz, der mit dem Mangel behafteten Ware oder Rücknahme Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich einer pauschalen Nutzungsgebühr, falls dem Besteller eine Nutzung möglich war. Ist die Nachbesserung möglich, wird aber unsererseits aus Wirtschaftlichkeitserwägungen dies abgelehnt, steht dem Käufer das Recht zu, zwischen Rücknahme Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises, Vergütung des Minderwertes oder kostenfreiem Ersatz jeweils abzüglich Pauschalnutzungsgebühr in Höhe v.10%,falls dem Käufer eine Nutzung möglich war. VI) Nachbesserung oder Instandsetzung bewirken eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist und setzen keine neue Gewährleistungsfrist in Lauf. Werden Ersatzteile neu eingebaut oder kostenfreier Ersatz geliefert, beginnt, beschränkt auf diese Teile, mit Einbau bzw. Lieferung für diese die Gewährleistung gemäß den hier genannten Bestimmungen neu zu laufen. VII) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche oder Rechte jeglicher Art, insbesondere hinsichtlich direkter oder indirekter Mangelschäden, Schadenersatzansprüche aus, es sei denn, dass die Haftung vom Gesetzgeber jetzt oder künftig zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen Risiko von Mangelschäden absichern sollen. VIII) Schadensersatzansprüche für vertragliche Nebenleistungspflichten aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt,. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen von uns zu vertretenden Verzuges oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Höhe nach den Kaufpreis des verzögerten Teils unserer Lieferung beschränkt. IX) Jede weitergehende Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit)
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für Hauptsitz des Lieferanten zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. II) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Gerichtssitz Gera. III) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an unsere auf der Bestellbestätigung angegebene Adresse.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Besondere Hinweise
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).“

Ende der Widerrufsbelehrung

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