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AGB
Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen
A) Zur Verwendung gegenüber Kaufleuten gem. § 24 I und II AGB Gesetz
§ 1 Geltung der Bedingung) Unsere Lieferungen, Leistungen
und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese
gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Käufer erkennt sie ausdrücklich mit
seiner Bestellung an; sie gelten jedoch spätestens mit Entgegennahme der Ware
oder Leistung als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. II)
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden. § 2 Angebot und
Vertragsabschluß) Unsere Verkaufsangebote sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung oder der
Ausführung des Auftrages. Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden.
Pläne, Detailzeichnungen und Collagen, welche für das Angebot bestimmt sind und
vom Kunden in Auftrag gegeben oder in Empfang genommen werden, werden in Höhe
von 5% unseres Nettoangebotes zuzügl. gesetzl. Mwst. berechnet. Sollte der
bestimmte Auftrag an uns vergeben werden, gelten diese Planungskosten als
Serviceleistung und entfallen
§ 3 Preise,
Zahlungsbedingungen) Für die Berechnung gelten die bei der
Lieferung gültigen Preise ab Werk einschließlich der gesetzl. Mehrwertsteuer
zuzüglich eines Verpackungskostenanteils. Der Mehrwertsteuersatz wird gesondert
ausgewiesen. II) Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar, spätestens innerhalb des
auf der Rechnung ausgewiesenen Zeitraumes nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
in bar. Wir sind bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist ohne Mahnung
berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens,
Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu verlangen. Bei Barzahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren
wir, falls nichts anderes vereinbart ist 2% Skonto, sofern vorhergehende
Rechnungen ausgeglichen sind. Wir sind berechtigt, trotz anderslaufender
Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten
anzurechnen, wobei der Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informiert
wird. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Auf Rechnung für unsere Dienstleistungen wie Service, Wartung etc. werden keine
Skonten gewährt.III) Die Annahme von Wechsel kann nur mit unserer ausdrücklichen
Zustimmung erfolgen, wobei maximal eine Laufzeit von 120 Tagen nach
Rechnungsdatum möglich ist. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur
zahlungshalber. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer und Einzugskosten gehen zu
Kosten des Bestellers. Bei Wechselzahlungen gewähren wir kein Skonto.IV) Sollten
wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise allgemein
erhöhen, so wird der am Tage des Versands gültige mit dem neuen Preis
verrechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Besteller berechtigt, innerhalb
von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. V)
Nur unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen den
Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. VI) Bei Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir
vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, für weitere Lieferungen
Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele
zu wiederrufen.
§4 Liefer- und Leistungszeitig)
Lieferfristen sind verbindlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich
Gegenteiliges vereinbart ist, Teillieferungen sind zulässig. II) Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
uns die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw, auch wenn sie bei
unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzügl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinaus zu verschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. III) Wenn die
Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder
werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer keine
Schadenersatzansprüche herleiten. IV) Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so
sind wir berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im
letzteren Fall, sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis des Schadens 20% des
Kaufpreises des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Stornierungen
werden nach dem AGB berechnet.
§ 5 Gefahrenübergang)
Der Versand erfolgt ab Werk oder Lager und Gefahr des Bestellers. Bei vom
Besteller von Dritten oder von niemanden zu vertretenden Verzögerungen oder
Unmöglichkeiten der Absendung, geht die Gefahr bereits bei der Mitteilung der
Versandbereitschaft über. Sofern nicht anders vereinbart, wählen wir Versand und
Verpackung nach pflichtgemäßen Ermessen. Eine Versicherungspflicht übernehmen
wir nicht. Auf schriftliches Verlangen des Besteller wird die Ware jedoch gegen
Transportschäden und andere Schäden auf dessen Kosten
versichert.
§ 6 Eigentumsvorbehalt) Bis zur
Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jenem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Verkäufer auf
Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung
nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. II) Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung in der Zwischenzeit
erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung durch uns.
Erlischt unser ( Mit)- Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass unser (Mit)-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser(Mit)- Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)- Eigentum zusteht, wird im folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet. III) Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder bei
Verletzung der sich aus den vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenen
Käuferpflichten sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne
Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die Herausgabe der in unserem
Eigentum stehenden Waren zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen oder
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. Es wird ferner die gesamte Restschuld des Besteller sofort zur
Zahlung fällig. Die Pfändung der gelieferten Waren durch uns gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, herausgegebene Ware nach Androhung
mit angemessener Frist unter Anrechnung auf den Kunden durch freihändigen
Verkauf bestmöglichst zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der
Verwertung der Ware trägt der Besteller. Die Verwertungskosten betragen ohne
Nachweis 10% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. IV) Der Käufer
ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten uns zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen
tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir
ermächtigen den Käufer widerruflich, die an und abgetretenen Forderungen für
seine Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann
nur widerrufen werden, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt. V) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der
Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 7 Gewährleistung) Wir gewährleisten, dass die
Produkte frei von Fabrikations- und Material Mängeln sind. Ausgenommen von
jeglicher Gewährleistung sind typische Verschleißteile, wie Glühlampe, Gläser
und Quartzstäbe. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung für normale Abnutzung
oder für geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für die
Wert.- und Gebrauchstauglichkeit unerheblichst, sowie für Schäden, die aus
falscher Handhabung oder den Vorschriften des Herstellers widersprechender
Behandlung resultieren. II) Die Materialgewährleistung beträgt 1 Jahr und
beginnt mit dem Lieferdatum an den Käufer oder an einem von diesem Benannten.
III) Der Käufer muss unserer Kundendienstleistung Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast
für die Rechtzeitigkeit obliegt dem Käufer. Der Gewährleistungsanspruch gegen
uns steht nur dem Käufer zu. Er ist weder übertragbar noch abtretbar. Er
erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Dritter Seite vorgenommen werden.
Es besteht kein Anspruch auf Ersatz, der durch den Besteller oder dritter Seite
getätigten Aufwendungen. IV) Uns obliegt das Recht, die Mängelrüge zu überprüfen
und die Behebung in unserem Hause vorzunehmen. Soweit gelieferte Ware transport-
und versandfähig ist, ist der Besteller verpflichtet, diese sachgemäß verpackt
und unter Beifügung der vollständig aufgeführten Garantiekarte bzw. des
Kaufbelegs( (Rechnung, Lieferschein, etc.) an uns einzusenden., ist dies nicht
möglich, steht uns das Recht zur Besichtigung und Überprüfung vor Ort zu. Lehnt
der Käufer die Übersendung der gerügten Ware trotz Möglichkeit an uns zur
Überprüfung und Mängelbehebung ab oder liegt kein Gewährleistungsfall vor,
gleich aus welchem Grund, sind wir berechtigt, Kosten für die Fahrzeit,
Fahrkilometer und Arbeitsstunden entsprechend unseren Verrechnungssätzen in
Rechnung zu stellen. Das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung steht uns zu. V)
Wird nach Überprüfung ein gerügter Mängel gewährleistungspflichtig anerkannt
erfolgt Behebung nach unserer Wahl durch für den Besteller unentgeltliche
Instandsetzung des mit dem Mangel behafteten Teils unter Einsetzung
einwandfreier neuer Teile. Kann der Mangel nicht behoben werden, erfolgt nach
unserer Wahl kostenfreier Ersatz, der mit dem Mangel behafteten Ware oder
Rücknahme Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich einer
pauschalen Nutzungsgebühr, falls dem Besteller eine Nutzung möglich war. Ist die
Nachbesserung möglich, wird aber unsererseits aus Wirtschaftlichkeitserwägungen
dies abgelehnt, steht dem Käufer das Recht zu, zwischen Rücknahme Zug um Zug
gegen Erstattung des Kaufpreises, Vergütung des Minderwertes oder kostenfreiem
Ersatz jeweils abzüglich Pauschalnutzungsgebühr in Höhe v.10%,falls dem Käufer
eine Nutzung möglich war. VI) Nachbesserung oder Instandsetzung bewirken eine
Verlängerung der Gewährleistungsfrist und setzen keine neue Gewährleistungsfrist
in Lauf. Werden Ersatzteile neu eingebaut oder kostenfreier Ersatz geliefert,
beginnt, beschränkt auf diese Teile, mit Einbau bzw. Lieferung für diese die
Gewährleistung gemäß den hier genannten Bestimmungen neu zu laufen. VII) Die
vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche oder Rechte jeglicher
Art, insbesondere hinsichtlich direkter oder indirekter Mangelschäden,
Schadenersatzansprüche aus, es sei denn, dass die Haftung vom Gesetzgeber jetzt
oder künftig zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen
Risiko von Mangelschäden absichern sollen. VIII) Schadensersatzansprüche für
vertragliche Nebenleistungspflichten aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen
uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt,.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen von uns zu vertretenden Verzuges oder
Unmöglichkeit sind, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der
Höhe nach den Kaufpreis des verzögerten Teils unserer Lieferung beschränkt. IX)
Jede weitergehende Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Teilnichtigkeit) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen
ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für Hauptsitz des Lieferanten
zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu
klagen. II) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der
Gerichtssitz Gera. III) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an unsere auf der Bestellbestätigung angegebene
Adresse.
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt
bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für
Sie kostenfrei.“ Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt.
Besondere Hinweise „Ihr Widerrufsrecht
erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download
etc.).“
Ende der Widerrufsbelehrung
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